3. Riester Bausparen - Wer ist förderfähig?

Da es sich bei der Riester-Rente um eine Art "Versuch zur Kompensierung der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung" handelt, sind generell auch nur diejenigen Menschen förderfähig, die irgendwie mit den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern in Kontakt kommen.
Förderfähig im Sinne der Riester-Förderung sind also alle Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellten und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Hinzu kommen noch diejenigen Menschen, die schon Leistungen von den Sozialversicherungsträgern beziehen (Hartz IV, Erwerbsunfähigkeitsrente, etc.) und Beamte, wobei es argumentativ nur schwer zu belegen ist, was nun ausgerechnet die Beamten mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun haben sollen.


Wer sein Einkommen aus selbstständiger Arbeit, durch einen Gewerbebetrieb oder als Freiberufler erwirtschaftet, ist im Sinne der Riester Förderung nicht direkt förderfähig.
Jede Person, die nicht von sich aus direkt förderfähig ist, kann jedoch durch eine Ehe mit einer direkt förderfähigen Person indirekt förderfähig werden. Während es dabei jedoch bis vor kurzem noch notwendig war, den Eigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr zu entrichten, ist es inzwischen so, dass indirekt förderfähige Personen ohne ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen auch so genannte "Null Euro Verträge" abschließen können, die man umgangssprachlich auch als "Huckepackverträge" bezeichnet. Diese Verträge leben, wie der Name schon sagt, ausschließlich von der Förderung. Auch bei Huckepackverträgen kann der Inhaber des Vertrages sich jedoch dazu entschließen, einen Eigenbeitrag zu zahlen um so die Auszahlung zu erhöhen - er muss es jedoch nicht.

Auch Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen und evtl. keinen Kindern können durchaus von den Vorteilen eines Riester Vertrages profitieren. Ursächlich hierfür zeichnet sich die Tatsache, dass es bei Riester Produkten immer eine so genannte Günstigerprüfung gibt. Im Rahmen dieser Günstigerprüfung wird überprüft, ob die jeweilige Person sich besser mit der Förderung oder mit einer Absetzbarkeit der Beiträge von der Steuer stellen würde.
Gerade wenn das Einkommen etwas höher ausfällt ist das oftmals die wesentlich effektivere Möglichkeit und so wird die Förderung zwar gewährt (die Förderung wird immer zuerst gezahlt), dann aber zusätzlich noch eine Steuererstattung vorgenommen.