9. Welche Bedingungen sind an die Riester-Förderung geknüpft?

Nach dem Eigenheimrentengesetz geht es in erster Linie darum, die selbst genutzte Wohnimmobilie als Altersvorsorge besser anzuerkennen. (Gerade vor dem Hintergrund, dass die Eigenheimzulage für Neuerwerbungen nicht mehr genehmigt wird, war dieser Schritt auch dringend überfällig.) Das Kapital aus einem Riester Bausparvertrag kann daher nur für folgende Erwerbszwecke verwendet werden:

- Ein eigenes Haus
- Eine Eigentumswohnung
- Eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft
- Ein eigentumsähnliches, lebenslanges Dauerwohnrecht


Als grundsätzliche Voraussetzung lässt sich dabei allerdings festhalten, dass die betreffende Immobilie den dauerhaften Lebensmittelpunkt der geförderten Person darstellt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Ferienhäuser oder dergleichen mit staatlichen Subventionen finanziert werden.
Auch ist es unbedingt notwendig, dass die jeweilige Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird und dass sie sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet.