11. Was passiert mit meinem Vertrag im Fall von Insolvenz / Hartz IV?

Wie alle Riester Verträge ist auch ein Riester Bausparvertrag natürlich vor den Gefahren einer Privatinsolvenz oder des Abgleitens in Hartz IV, also vor allen Zugriffen staatlicherseits geschützt.


Wenn jedoch schon eine Immobilie erworben wurde, bzw. vorhanden ist, dann kann es durchaus sein, dass diese aufgrund ihrer Größe oder dergleichen voll angerechnet wird und es evtl. nur geringe oder keine Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II gibt. In diesem Fall ist es also vollkommen egal, ob die Immobilie mit einem Bauspar-Riester Vertrag finanziert, oder ob der Erwerb auf konventionelle Weise durchgeführt wurde.