2. Was ist "Riestern" und was bringt die Riester-Förderung?
Eine Sprache ist immer auch etwas Lebendiges, etwas, dass sich verändert. In Anbetracht dieser Erkenntnis ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich auch für das Abschließen und Besparen einer Riester-Rente, eines Riester-Bausparvertrages oder für das Abzahlen eines Riester-Darlehens inzwischen ein eigenes Wort gebildet hat - das "Riestern".Die Riester-Förderung funktioniert dabei grundsätzlich auf dem Gleichheitsgrundsatz. Bedingt durch die Tatsache, dass wir nun einmal in einem Sozialstaat leben und es gilt, gerade Menschen mit niedrigen Einkommen zu fördern, ist die Riester-Förderung also fest an das Einkommen des Sparers oder Darlehensnehmers gekoppelt worden.
Die Etablierung der Riester-Förderung wurde dabei in insgesamt vier Stufen vorgenommen: In den Jahren 2002 und 2003 (Einführung der Riester-Rente 2002) musste der Sparer 1% seines steuerpflichtigen Bruttoeinkommens in seinen Riester-Vertrag einzahlen, um die maximale Förderung zu bekommen. (Bei anteiliger Zahlung wurde und wird auch die Förderung nur anteilig gewährt). Die Förderung betrug dann 38 Euro Grundzulage für Ledige und 76 Euro für Verheiratete mit steuerlicher Zusammenveranlagung. Pro Kind einer Familie wurden noch einmal 46 Euro gewährt - allerdings natürlich nur für einen Ehepartner.
In den Jahren 2004 und 2005 wuchs der zu zahlende Beitrag auf 2% des zu versteuernden Bruttoeinkommens an. Auch die Zulagen verdoppelten sich jedoch auf 76 Euro bei Ledigen, 152 Euro bei Verheirateten mit steuerlicher Zusammenveranlagung und 92 Euro pro Kind einer Familie.
Die Werte für 2006 und 2007 wuchsen dann schon auf 3% an, was eine Förderung von 114 Euro, 228 Euro und 138 Euro nach sich zog.
Aktuell haben wir bereits die 4. und auch letzte Stufe der Erhöhungen erreicht. Wer derzeit 4% seines Bruttogehaltes in seinen Riester-Vertrag einzahlt, der erhält vom Staat eine Förderung von 154 Euro wenn er ledig ist, 308 Euro wenn er verheiratet und steuerlich zusammen veranlagt ist und 185 Euro je Kind. Für Kinder, die ab dem Jahre 2008 geboren wurden, erhöht sich diese Zulage sogar auf 300 Euro pro Jahr.
Ab dem Jahre 2009 haben Berufsanfänger zusätzlich die Möglichkeit, einen Starterbonus in Höhe von 200 Euro zu bekommen. Dieser Starterbonus wird jedoch nicht wiederkehrend, sondern nur einmalig bezahlt.
Riester-Bausparen Informationen :
- 1. Riester-Bausparen - Die Vorgeschichte
- 2. Was ist "Riestern"?
- 3. Wer ist förderfähig?
- 4. Was hat Bausparen mit Altersvorsorge zu tun?
- 5. Rechenbeispiel: Riester-Bausparen
- 6. Das Wohnförderkonto
- 7. Kapitalübertragung auf's Riester-Bausparkonto
- 8. Welche Vorteile bringt das Riester-Bausparen?
- 9. Welche Bedingungen gibt's für die Förderung?
- 10. Gibt es Nachteile des Riester-Bausparens?
- 11. Was passiert im Fall von Insolvenz / Hartz IV?
- 12. Wo gibt es den besten Riester-Bausparvertrag?
- 13. Was gibt es beim Abschluss noch zu beachten?
- 14. Zusammenfassung Riester-Bausparen
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