5. Rechenbeispiel: Riester Bausparen

Wenn es darum geht, die maximal mögliche Bausparsumme zu ermitteln, muss man sich einfach überlegen, wann der Kapitalbedarf vorhanden ist und wann man mit seinen Einzahlungen den Mindestansparbetrag erreicht haben wird.

Ein Beispiel:
Nehmen wir einmal an, eine Familie mit 2000 Euro Monatsbruttoeinkommen und 3 Kindern möchte in 8 Jahren einen zuteilungsreifen Bausparvertrag zur Umschuldung ihres Hauses zur Hand haben. Die Überlegung wäre hier:
4% von 2000, also 80 Euro pro Monat wäre der optimale Beitrag. Nehmen wir einmal an, die Familie möchte die Förderung zusätzlich zu den 80 Euro Eigenbeitrag erhalten. Die Förderung beträgt 2*154+3*185 Euro = 863 Euro pro Jahr.
Da der Vertrag in 8 Jahren zugeteilt werden soll, muss er in etwa 7 Jahren fertig angespart sein.
7 Jahre x 12 Monate x 80 Euro wären also 6720 Euro Eigenbeitrag
863 Euro Förderung x 7 Jahre wären 6041 Euro Förderung (90% Förderquote)

In sieben Jahren könnte man es also auf ein Guthaben von 12.761 Euro bringen (Guthabenzinsen nicht berücksichtigt). Die optimale Bausparsumme läge also bei ca. 25.000 Euro.
(Bei dieser Rechnung handelt es sich nur um eine Beispielrechnung mit gerundeten Zahlen - die genauen Ergebnisse hängen von dem genauen, gewählten Tarif der Bausparkasse ab.)


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Alternativ könnte die Familie jedoch die Förderung auch direkt von den selber zu erbringenden Leistungen abziehen. In diesem Fall würde die Rechnung folgendermaßen aussehen: 6720-6041 = 679 Euro. Die Familie müsste hier also in 7 Jahren gerade einmal 679 Euro Eigenbeitrag bezahlen, also nicht einmal 100 Euro im Jahr. Das Guthaben läge in diesem Fall aber auch nur bei knapp über 6720 Euro, was eine Bausparsumme von ca. 13.000 Euro zuließe.

Gleichsam mit der Einführung der Riester-Förderung für Bausparverträge gibt es allerdings eine nicht unerhebliche Änderung im Bereich der Wohnungsbauprämie. Zwar bleibt die Wohnungsbauprämie als solche erhalten, was die Richtlinien für ihre Gewährung angeht, ändert sich jedoch Entscheidendes.
War es bisher möglich, die Wohnungsbauprämie unabhängig von der Verwendung des Guthabens (evtl. des Darlehens) aus dem Bausparvertrag zu verwenden, ist es heute zwingend notwendig, das Guthaben einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zukommen zu lassen. Kann eine solche Verwendung nicht nachgewiesen werden, wird auch die evtl. bereits gewährte Wohnungsbauprämie nicht ausgezahlt.
Eine Sonderregelung gibt es jedoch für junge Menschen, die bei Abschluss es Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habe. Im Gegensatz zu allen anderen Menschen dürfen diese jungen Leute nämlich die Wohnungsbauprämie auch dann behalten, wenn sie das Geld anderweitig verplanen.
Von dieser Regelung sind alle Bausparverträge betroffen, die ab dem 01.01.2009 begonnen haben (hier zählt der technische Beginn in Form der ersten Einzahlung von Guthaben auf den Vertrag und nicht der Beginn laut Antrag).

Da alle Riester Produkte nachgelagert besteuert werden, muss auch das Guthaben von Riester Bausparverträgen, bzw. Riester Bauspardarlehen irgendwie nachgelagert versteuert werden – wenn es ein solches gäbe. Da dies aber nicht der Fall ist, wird ein fiktives Wohnförderkonto erschaffen, auf dem alle Förderungen und Spar-/Tilgungsbeiträge des Vertragsinhabers vermerkt werden und sich mit 2% pro Jahr verzinsen. Zu Beginn der Rentenphase wird dieses Wohnförderkonto dann aufgelöst und das Guthaben in eine Rente umgerechnet, welche wiederum zu versteuern ist. Wer jedoch bereit ist, seine gesamte Steuerlast mit einem Schlag zu bezahlen, der bekommt einen Bonus von 30% auf sein Guthaben, muss also folglich nur noch 70% des Guthabens auf dem Wohnförderkonto versteuern.