6. Riester Bausparen - Das Wohnförderkonto

Wie man es von anderen Riester Produkten her kennt, sind die Auszahlungen aus Riester-Verträgen generell steuerpflichtig. Während man bei einer Auszahlung aus einem klassischen Riester Vertrag (Riester Rentenversicherung, Riester Banksparplan oder Riester Fondssparplan) aber einfach die ausgezahlte Rente als Besteuerungsgrundlage heranziehen kann, ist dies bei einem Riester Bausparprodukt naturgemäß nicht möglich - eine Schlussauszahlung gibt es ja nicht. Um nun aber dennoch für eine Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Riester Produkten zu sorgen, hat sich die Politik ein wahres Verwaltungsmonster ausgedacht: Das Wohnförderkonto. Bei diesem Wohnförderkonto handelt es sich um ein fiktives Konto, auf das alle Riester-Förderungen und die Eigenbeiträge, wiederum fiktiv, gebucht und mit 2% pro Jahr verzinst werden.


In der Rentenphase wird dieses Konto dann abgerechnet und eine monatliche Steuerlast ermittelt. Der Ruheständler kann sich hierbei nun aber aussuchen, ob er die Steuerlast in einer Summe bezahlt oder ob diese ratierlich auch mehrer Jahre aufgeteilt werden soll. Wählt die Person die sofortige Bezahlung der Schuld wird ein Abzug von 30% in das Konto eingebucht, es müssen also nur 70% des Guthabens versteuert werden. Auf diese Weise hat der Staat sein Geld wesentlich schneller und der Ruheständler muss insgesamt wesentlich weniger Kapital zum Begleichen seiner Steuerschuld aufwenden - auf diese Weise haben beide was davon.

Damit unterbunden wird, dass Menschen sich ein Haus mit einem Riester Darlehen kaufen und dieses dann möglichst schnell nach Eintritt des Ruhestandes wieder verkaufen, wurde im Eigenheimrentengesetz ein Passus für die "schädliche Verwendung" von Riester Darlehen eingeführt. Wer demnach sein Haus binnen einer Frist von 10 Jahren verkauft und sich nicht binnen vier Jahre ab Verkauf ein neues Objekt zulegt, der muss die 1,5 fache Summe des Wohnförderkontos als Strafbetrag versteuern. Alternativ zum Erwerb eines neuen Objektes kann das Guthaben des Wohnförderkontos auch einfach in einen konventionellen Riester Vertrag einbezahlt werden - der Effekt ist derselbe: Die staatliche Förderung bleibt zu 100% erhalten.

Wer einen Riester Bausparvertrag abschließt, der sollte sich der Existenz dieses Wohnförderkontos durchaus bewusst sein, denn so unerheblich, wie oft argumentiert wird, ist die Steuerlast am Ende nicht. Bedenkt man dies, macht es durchaus Sinn, sich parallel zu dem Riester Bausparvertrag einen zweiten Sparvertrag abzuschließen und in diesem das Geld für die spätere Steuerlast anzusparen. Hierbei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass es sich nicht unbedingt um ein fondsgebundenes Produkt handelt, da die Kursverläufe hier mehr als schwer vorherzusagen sind. Vielmehr sollte man hier etwas Sicheres wählen, etwa ein Tagesgeldkonto oder einen normalen Kapitalsparvertrag. Auf diese Weise kann man in der Rentenphase die gesamte Steuerlast auf einen Schlag bezahlen und bekommt so sogar noch 30% Abzug des Betrages auf dem fiktiven Wohnförderkonto geschenkt.